Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) fordert weiterhin einen umfassenden Nichtraucherschutz. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der BLÄK und Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission Prävention von BLÄK und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB), fordert: „Die strengen Nichtraucherbestimmungen in Bayern sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) verfassungskonform und dürfen nicht aufgeweicht werden.“
Eine Vielzahl toxikologischer und klinischer Untersuchungen belegt wissenschaftlich fundiert die Gefährdung der Gesundheit durch erhöhte Tabakrauchexposition in geschlossenen Räumen. „Tabakrauchen ist erwiesenermaßen hochgradig gesundheitsschädlich. Deshalb darf es beim Schutz vor Passivrauchen keine Kompromisse geben.“
Kaplan befürchtet, dass die einzelnen Bundesländer jetzt zwei unterschiedliche Wege einschlagen werden: Entweder werde ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie nach dem Vorbild des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes realisiert oder die Länder entscheiden sich für eine Reihe von Ausnahmen inklusive einer Rauchmöglichkeit in Einraumkneipen. „Ich hoffe, dass die anderen Bundesländer den bayerischen Weg übernehmen, Bayern konsequent bleibt und auch das Problem der Raucherclubs löst. Das BVG hat ausdrücklich betont, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher hat.“
Erfahrungen aus dem Ausland, wie zum Beispiel in Italien, Irland, Norwegen und in Teilen der USA haben gezeigt, dass der konsequente Nichtraucherschutz auch von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werde. Eine klare Lösung ohne Ausnahmen ist realisierbar und aus medizinischer Sicht absolut wünschenswert und erforderlich.