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Vertragsärzte auf der Zielgeraden

Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gab am Montag bekannt, dass bereits über 10.000 Vertragsärzte in Bayern die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte erreicht hätten. Alle anderen befänden sich mittlerweile auf der Zielgeraden, was bedeutet, dass

  • die Ärztinnen und Ärzte die geforderte Punktezahl zwar erreicht, den Antrag auf ein Fortbildungszertifikat jedoch noch nicht gestellt haben,
  • die Ärztinnen und Ärzte noch nicht alle erworbenen Punkte auf ihr Punktekonto haben gutschreiben lassen – Stichwort: Altbescheinigungen oder
  • sie die erforderlichen 250 Punkte noch nicht ganz erreicht haben.

Der Gesetzgeber fordert von allen Vertragsärztinnen und -ärzten, die am 30. Juni 2004 zugelassen waren, bis spätestens 30. Juni des Jahres 250 Fortbildungspunkte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nachzuweisen. Für diejenigen, die nach dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, beginnt der Fünfjahreszeitraum für den Erwerb der 250 Fortbildungspunkte mit dem Zeitpunkt des Beginns der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Kaplan empfahl den Betroffenen dringend, ihr Fortbildungspunktekonto zu überprüfen und sicherzustellen, dass die 250 Punkte zum Stichtag erreicht und verbucht sind. Er erklärte: „Besonders wichtig ist es, eventuell noch nicht eingereichte Fortbildungsbelege umgehend einzureichen. Nur dann erhalte die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt die notwendige Bescheinigung im Hinblick auf § 95d Sozialgesetzbuch V (SGB V).“ Bei Nichterreichen der 250 Fortbildungspunkte schreibt der Gesetzgeber im § 95d SGB V vor, dass das Honorar so lange gekürzt werde, bis die erforderliche Punktezahl erreicht sei. Für die ersten vier Quartale um zehn Prozent, ab dem fünften Quartal um 25 Prozent. Sind dann immer noch nicht ausreichend Fortbildungspunkte gesammelt, drohen Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung.
Kaplan zeigte sich zuversichtlich, dass alle rechtzeitig ins Ziel kommen können und in den nächsten Monaten die noch fehlenden Fortbildungspunkte sammeln bzw. die formalen Voraussetzungen erfüllen. An Fortbildungs-Angeboten – sowohl Präsenz-Veranstaltungen als auch Online-Möglichkeiten – mangele es keinesfalls, so Kaplan abschließend.
Weitere Informationen im Internet unter www.blaek.de (Fortbildung/ Fortbildungspunkte) und im Bayerischen Ärzteblatt, Ausgabe Oktober 2008 (auch im Internet abrufbar unter www.blaek.de/Ärzteblatt.

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