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Zentralisierung der Approbationsbehörde

Seit dem 1. Juli 2025 ist für sämtliche Anerkennungsverfahren in den Approbationsverfahren ausschließlich die Regierung von Oberbayern zuständig.
Die neue Organisationseinheit lautet nun Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (ZAABY).

Ihr Ansprechpartner

Bereich Kommunikation

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de