Arztausweise

Elektronischer Arztausweis
Der elektronische Arztausweis ist eine Ausprägung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA, Health Professional Card, HPC). Er ermöglicht die sichere digitale Identifikation von Ärztinnen und Ärzten und den Zugang zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.

Sichtausweis im Scheck­kar­ten­for­mat
Ergänzend steht allen Ärztinnen und Ärzten ein reiner Sichtausweis im Scheckkartenformat ohne Chip zur Verfügung. Dieser dient als nicht-elektronisches Pendant und ermöglicht eine verlässliche Identifikation im beruflichen Alltag.

Auf dem kosten­pflich­ti­gen elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur benö­tig­ten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die heraus­ge­bende Ärzte­kam­mer, die Gültig­keits­dauer und ein Pass­foto aufge­druckt, um auch den Erfor­der­nis­sen eines reinen Sicht­aus­wei­ses Rech­nung zu tragen.

Der neue kosten­freie reine Sicht­aus­weis im Scheck­kar­ten­for­mat (ohne Chip) ist das nicht-elek­tro­ni­sche Pendant für alle Ärztin­nen und Ärzte die nicht an der Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur teil­neh­men. Dieser kann weiter­hin von allen Ärztin­nen und Ärzten kostenfrei bean­tragt werden, auch zusätz­lich zum eHBA.

Der alte blaue Sicht­aus­weis in Papier­form, der früher von den ärzt­li­chen Melde­stel­len ausge­stellt wurde, kann leider nicht mehr verlän­gert werden, da er nicht mehr den gelten­den Bestim­mun­gen entspricht.

Den kosten­pflich­ti­gen elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis (eHBA) sowie den kosten­freien nicht-elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis im Scheck­kar­ten­for­mat können Sie im Meine BLÄK-Portal bean­tra­gen.

Frist für Austausch von Arzt- und Praxis­aus­wei­sen bis Mitte 2026 verlän­gert – Kein Aufschub für ältere Konnek­to­ren

Heil­be­rufs­aus­weise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüs­se­lung können noch bis zum 30. Juni und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorge­se­hen genutzt werden. Mit der Frist­ver­schie­bung reagiert die gema­tik auf die anhal­ten­den Produk­ti­ons- und Liefer­pro­bleme von Karten­her­stel­lern. Sie kommt damit einer Forde­rung der KBV nach, die sich seit Mona­ten für eine Über­g­angs­lö­sung einge­setzt hatte.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie auf der Website der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung.

Vorderseite eines elektronischen Arztausweises mit Chip, Lichtbild, persönlichen Angaben, Ausstellungsstelle und Gültigkeitsdatum, gestaltet im Layout der Bundesärztekammer.
Arztausweis Vorderseite
Rückseite eines elektronischen Arztausweises mit Barcode, QR-Code, Ausweisnummer und mehrsprachigem Hinweis zur Identifikation der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers als Ärztin oder Arzt.
Arztausweis Rückseite

Antwor­ten auf häufige Fragen zum eHBA finden Sie unter dem folgen­den Link:

Über­sicht zu verschie­de­nen digi­ta­len Anwen­dun­gen der Pati­en­ten­ver­sor­gung

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) hat für Ärztin­nen und Ärzte eine Über­sicht zu verschie­de­nen digi­ta­len Anwen­dun­gen der Pati­en­ten­ver­sor­gung sowie zum elek­tro­ni­schen Heil­be­rufs­aus­weis erstellt. Diese befin­det sich im beige­füg­ten Anhang.

Video­tu­to­rial der Gema­tik zum eHBA

Auf YouTube bietet die Gema­tik ein Video­tu­to­rial an, welches Ärztin­nen und Ärzten detail­liert den Weg zum elek­tro­ni­schen Arzt­aus­weis erklärt.

Erklär­filme der Gema­tik

elek­tro­ni­sche Pati­en­te­n­akte (ePA)

Die ePA soll zu einem zentra­len Element in einem digi­tal vernetz­ten Gesund­heits­we­sen werden. Mit dem Aufbau und der Einfüh­rung der Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur im deut­schen Gesund­heits­we­sen sind hohe Erwar­tun­gen an eine Verbes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung geknüpft. Insbe­son­dere durch eine verbes­serte, schnel­lere und idea­le­r­weise voll­stän­dige Bereit­stel­lung von rele­van­ten Infor­ma­ti­o­nen zu Pati­en­ten soll die Behand­lung unter­stützt werden. Als „Königs­dis­zi­plin“ der Digi­ta­li­sie­rung in der Gesund­heits­ver­sor­gung wird hier­bei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Pati­en­ten das zentrale Element einer vernetz­ten Gesund­heits­ver­sor­gung werden. In der persön­li­chen ePA können Pati­en­ten die bislang an verschie­de­nen Orten vorlie­gen­den Doku­mente zu Behand­lun­gen, Thera­pien, anamnes­ti­schen Infor­ma­ti­o­nen oder Befun­den an einer Stelle digi­tal zusam­men­füh­ren, verwal­ten und für die Behand­lung verfüg­bar machen. Die Bunde­s­ärz­te­kam­mer infor­miert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetz­li­che Grund­la­gen, Einfüh­rungs­stu­fen und Funk­ti­o­na­li­tä­ten, erfor­der­li­che Kompo­nen­ten und deren Verfüg­bar­keit und Finan­zie­rung. Ein Infor­ma­ti­ons­vi­deo der gema­tik zeigt, welche Möglich­kei­ten Ärztin­nen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxis­ver­wal­tungs­sys­tem haben.