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Ausbildung MFA
Der zentrale Einstieg zur MFA-Ausbildung – alle Informationen für Auszubildende und Ausbilder gebündelt.
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung in Bayern. Die Bayerische Landesärztekammer begleitet Auszubildende und Ausbildungsbetriebe während der gesamten Ausbildungszeit – mit klaren Regelungen, verlässlichen Informationen und umfassenden Serviceangeboten.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die MFA-Ausbildung gebündelt an einem Ort: vom Ausbildungsablauf über Prüfungen und Termine bis hin zu Tarifverträgen, Formularen und Downloads.
Egal ob Sie eine Ausbildung beginnen, bereits ausbilden oder sich über Prüfungen und organisatorische Abläufe informieren möchten – hier erhalten Sie einen schnellen Überblick und direkten Zugang zu den wichtigsten Angeboten und Services der Bayerische Landesärztekammer.
Die Bayerische Landesärztekammer ist für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
MFA Portal
Mit dem neuen MFA-Portal der BLÄK steht eine moderne digitale Plattform zur Verfügung, die Auszubildende, Ausbildungsstätten sowie ausbildende Ärztinnen und Ärzte bei der Organisation der MFA-Ausbildung unterstützt.
Nach der Registrierung können Ausbildungsverträge digital erstellt und übermittelt sowie weitere administrative Schritte der MFA-Ausbildung einfach und effizient abgewickelt werden.
Auf dieser Seite
Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) und Externenprüfung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Prüfungen, Terminen sowie schriftlichen und praktischen Musterprüfungen der MFA-Ausbildung.
Tarifverträge
Hier erhalten Sie einen Überblick über geltende tarifliche Regelungen – von Vergütung über Arbeitszeiten bis zu Rahmenbedingungen im Beschäftigungsverhältnis.
Ausbildungsnachweise
Hier finden Sie alle Informationen zu erforderlichen Unterlagen und Nachweisen Ihrer Ausbildung – übersichtlich erklärt, damit Ihr Antrag vollständig und reibungslos bearbeitet werden kann.
Gleichwertigkeitsfeststellung
Informationen zur Gleichwertigkeitsfeststellung: Hier erfahren Sie, wie ausländische Berufsabschlüsse geprüft und mit deutschen Qualifikationen verglichen werden – transparent, nachvollziehbar und Schritt für Schritt erklärt.
Berufsbild
Informationen zu Aufgaben, Anforderungen und Tätigkeitsbereichen von Medizinischen Fachangestellten.
Fragen und Antworten
Antworten auf häufige Fragen rund um Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.
Downloads & weitere Informationen
Formulare, Merkblätter und weiterführende Informationen rund um Ausbildung und Beruf.
Erneute Vergütungserhöhung für Auszubildende
Am 21. November 2024 einigten sich die Tarifpartner
„Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AH)/ Medizinischen Fachangestellten (MFA) (AAA)“ und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. auf einen neuen Gehaltstarifvertrag. Dieser trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Die monatliche tarifliche Ausbildungsvergütung
steigt ab dem 1. Januar 2026 wie folgt:
» im 1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
» im 2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
» im 3. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro
Links- und Downloads
Ergebnisse Abschlussprüfung Sommer 2025 MFAs
Gemeinsame Aktion der Allianz für Aus- und Weiterbildung
Medass Hotline im Jahr 2026
Termine im Jahr 2026 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:
» 08. April 2026
» 13. Mai 2026
» 10. Juni 2026
» 08. Juli 2026
» 12. August 2026
» 09. September 2026
» 14. Oktober 2026
» 11. November 2026
» 09. Dezember 2026
Rund um die Ausbildung
Zur Klärung der zahlreichen Rechts- und Verfahrensfragen bei der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten bietet die Bayerische Landesärztekammer spezielle Seminare für Ärzte, bei Bedarf auch regional und/oder deren Praxispersonal an.
Für Fragen zur Ausstellung des Ausbildungsvertrages steht Ihnen sowohl die Abteilung Medizinische Assistenzberufe als auch das Informationszentrum der Bayerischen Landesärztekammer unter den Telefonnummern 089 4147–152 zur Verfügung. Die Abteilung Medizinische Assistenzberufe steht Ihnen darüber hinaus selbstverständlich jederzeit für alle Fragen betreffend das Thema Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten telefonisch unter 089 4147–152 sowie per E-Mail zur Verfügung.
Für am Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten Interessierte gibt es einen Flyer der BLÄK mit Infos zum Berufsbild, Ausbildungsvergütung, persönlichen Voraussetzungen und Fortbildungskursen.
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Jugendarbeits-
schutzgesetz |
Jugendarbeitsschutz-
gesetz mit Tariföffnung |
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| tägliche Arbeitszeit | maximal 8,5 Stunden im Rahmen der 40-Stunden-Woche | maximal 9 Stunden im Rahmen der 40-Stunden-Woche |
| Schichtzeit (Arbeitszeit inkl. Pausen) | 10 Stunden | 11 Stunden |
| Arbeit am Samstag | nur im ärztlichen Notfall | normaler Arbeitstag bis 12 Uhr (Vergütungszuschlag 25 Prozent/h) |
| Ruhepausen | erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden | erste Pause spätestens nach 5 Stunden |
Tabelle: Tariföffnungsklauseln
Bei der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist, sind einige Vorschriften und Formalitäten zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden stichpunktartig aufgelistet haben:
1. Einstellungstermine
Die Einstellung sollte im September erfolgen, da in diesem Monat in der Regel auch das jeweilige Berufsschuljahr beginnt. Bei einem Ausbildungsbeginn zwischen dem 2. April und 1. Oktober eines Jahres ist der Prüfungstermin für die Abschlussprüfung in der Regel im Sommer (Juni/Juli) drei Jahre später. Beginnt die Ausbildung zwischen dem 2. Oktober und 1. April, ist der Termin für die Abschlussprüfung in der Regel im Winter (Dezember/Januar) drei Jahre später.
2. Ausbildungsvertrag
Die Formulare des Ausbildungsvertrages samt aller für die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem MFA Portal unter MFA Portal. Nach erfolgreicher Registrierung im Portal, können Sie die Formulare direkt online ausfüllen und über das Portal an uns übermitteln. Bitte beachten Sie gegebenenfalls die gültigen Tarifverträge Gehaltstarifvertrag / Manteltarifvertrag, wie zum Beispiel bei den Themen „Vergütung“, „Urlaub“ und „Arbeitszeit“. Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bayerischen Landesärztekammer einzureichen.
3. Zahl der Auszubildenden
Das Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden muss gemäß Berufsbildungsgesetz angemessen sein. Dies ist nach Auffassung der Bayerischen Landesärztekammer gegeben, wenn mindestens eine Fachkraft in Vollzeit pro Auszubildender/m zur Verfügung steht. Der ausbildende Arzt ist hier selbstverständlich als Fachkraft mitzuzählen.
4. Betrieblicher Ausbildungsplan
Hierfür verwenden Sie bitte die sachliche/zeitliche Gliederung der Ausbildung, diese ist einmalig bei der Bayerischen Landesärztekammer einzureichen (die sachliche und zeitliche Gliederung ist die Buchführung der Ausbilderin oder des Ausbilders über den Ablauf der Ausbildung bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen). Können einzelne Inhalte von Ausbildungsabschnitten nicht in der Ausbildungsstätte vermittelt werden, müssen diese, unter Übernahme der anfallenden Kosten hierfür, im Rahmen einer Hospitation in einer anderen Ausbildungsstätte bzw. im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung, wie zum Beispiel einem Kurs beim Ärztlichen Kreisverband, vermittelt werden. Die/Der Auszubildende ist hierfür unter Lohnfortzahlung freizustellen.
5. Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Sie muss bei minderjährigen Auszubildenden innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung durchgeführt worden sein und ist ein Jahr nach Aufnahme der Ausbildung, wenn die/der Auszubildende zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig ist, zu wiederholen. Zu beachten ist hier, dass im Falle einer nicht erfolgten und/oder nicht nachgewiesenen Jugendarbeitsschutzuntersuchung ein Beschäftigungsverbot eintritt und daher die/der Auszubildende nicht beschäftigt werden darf. Aus diesem Grund kann die BLÄK auch einen etwaigen Ausbildungsvertrag dann nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen. Die Durchschrift des Untersuchungsbogens für den Ausbildenden ist bei der Bayerischen Landesärztekammer zusammen mit den Ausbildungsverträgen einzureichen. Zusätzlich sind, auch bei der Einstellung von Volljährigen, die Vorschriften bezüglich der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu beachten.
6. Berufsschule
Der Anmeldetermin der jeweiligen Berufsschule ist zu beachten; mitunter kann der Wunsch nach einem bestimmten Schultag geäußert werden (kein Anspruch!).
7. Ausbildungsnachweis
Ein Exemplar des eingetragenen Ausbildungsvertrages sowie des betrieblichen Ausbildungsplans und der Ausbildungsnachweis (samt einem Exemplar der beiliegenden Merkblätter) sind nach Erhalt der/dem Auszubildenden auszuhändigen; die Führung des Ausbildungsnachweises ist zu erläutern und die/der Auszubildende zum Führen anzuhalten. Auch ist der Ausbildungsnachweis regelmäßig
zu kontrollieren (vgl. hierzu auch das Merkblatt).
8. Regelmäßige Ausbildungsdauer und Probezeit
Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Diese kann aus verschiedenen Gründen im Einzelfall um bis zu zwölf Monate verkürzt werden (vgl. Erläuterungen im Online-Ausbildungsvertrag). Dabei ist zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses zwingend eine Probezeit von ein bis vier Monaten zu vereinbaren. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, kann sie im beiderseitigen Einvernehmen um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden.
9. Aufklärung über Schweigepflicht
Die/Der Auszubildende ist von der/dem Ausbildenden darauf hinzuweisen, dass sie/er zur Verschwiegenheit
über alle Vorgänge in der Praxis, insbesondere auch über die allgemeinen Betriebsabläufe, verpflichtet ist. Ein entsprechendes Formular ist auf unserer Internetseite unter link: Schweigepflichterklaerung jederzeit abrufbar.
10. Arbeitskleidung
Beschaffung der Arbeitskleidung.
11. Sozialversicherungs- und Abrechnungsdaten
Krankenversicherung, Lohnsteuerdaten, Bankverbindung.
13. Rentenversicherung
Rentenversicherungsnachweis bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Kontakte
- Telefon: 089 4147 152
- E-Mail: mfa-ausbildung@blaek.de
- Telefon: 08091 51-0
- E-Mail: info@bfw-muenchen.de
- Internet: bfw-muenchen.de
- Telefon: 09621 4998-0
- E-Mail: info@bszam.de
- Internet: bszam.de
- Telefon: 0981 972234-90
- E-Mail: kontakt@bs-an.de
- Internet: berufsschule-i-ansbach.de
- Telefon: 06021 44995-0
- E-Mail: kontakt@bs2ab.de
- Internet: bs2ab.de