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Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände
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Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben, sind Pflichtmitglieder der 63 ÄKV. Diese sind auf Regierungsbezirksebene in ÄBV zusammengefasst. Der Kreisverband München hat zugleich die Stellung eines Bezirksverbandes. Die BLÄK, die ÄKV und die ÄBV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.