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Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?

Die neue Fort­bil­dungs­ord­nung (FO) tritt am 1. Septem­ber 2025 in Kraft, das heißt alle Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen, die ab dem 1. Septem­ber 2025 webba­siert über das Meine-BLÄK-Portal ange­mel­det werden, werden nach der neuen Fort­bil­dungs­ord­nung geprüft. Eine Über­g­angs­frist gibt es nicht.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de