Ja, es ist ein Beitrag zu entrichten, da auch während des Beschäftigungsverbotes ein Entgelt gezahlt wird. Die Berechnung erfolgt nach den Einkünften des Vorvorjahres. Sie können allerdings einen Antrag auf Ermäßigung zusammen mit den Nachweisen einreichen. Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise über das Beschäftigungsverbot, den Mutterschutz und die Elternzeit bei.