Ja. Auch Weiterbildungsbefugte, die am Stichtag keine WBA hatten, werden um Information als „Nullmeldung“ gebeten. Eine Konsequenz für die Weiterbildungsbefugnis hat die Nullmeldung nicht.
Ja. Auch Weiterbildungsbefugte, die am Stichtag keine WBA hatten, werden um Information als „Nullmeldung“ gebeten. Eine Konsequenz für die Weiterbildungsbefugnis hat die Nullmeldung nicht.
Kommunikation/Politik/Marketing