• Home |
  • Analoge Berechnung – Wann ist diese möglich?

Analoge Berechnung – Wann ist diese möglich?

Selbst­stän­dige ärzt­li­che Leis­tun­gen, die nicht im Gebüh­ren­ver­zeich­nis enthal­ten sind, können entspre­chend einer nach Art, Kosten und Zeit­auf­wand gleich­wer­ti­gen Leis­tung berech­net werden. Dabei muss es sich um eine selbst­stän­dige Leis­tung handeln, die keine Modi­fi­ka­tion einer in der GOÄ enthal­te­nen Leis­tung darstellt. Die analoge Leis­tung muss in der Rech­nung als solche gekenn­zeich­net und verständ­lich beschrie­ben werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de