Ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen, regeln die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Bundesmantelverträge (BMV), einschließlich der Vordruckvereinbarungen, die Modalitäten zur Auskunftserlaubnis und -verpflichtung gegenüber Krankenkassen.
Danach ist der Vertragsarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, den Krankenkassen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und hierzu ein Informationspapier veröffentlicht, dass insbesondere auch die Frage klärt, wann Praxen berechtigt sind, die Auskunft zu verweigern.