Ja, für Krankenhäuser, die nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen, erfolgt eine Förderung bis einschließlich 2019 (siehe hierzu § 4 Abs. 11 KHEntgG).
Ja, für Krankenhäuser, die nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen, erfolgt eine Förderung bis einschließlich 2019 (siehe hierzu § 4 Abs. 11 KHEntgG).
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