Der Sicherstellungsauftrag für Versicherte des Basis- bzw. Standardtarifes wurde den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übertragen.
Sollte es sich um Fragen bzw. um Probleme mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben dieser Tarife (Gebührenrahmen) handeln, wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.