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Bei den Weiterbildungsabschnitten werden 0 Monate angegeben. Woran kann es liegen?

Es muss im Weiter­bil­dungs­ab­schnitt ein Zeug­nis ange­ge­ben werden. Hierzu benö­ti­gen Sie das Ausstel­lungs­da­tum des Zeug­nis­ses. Erst nach Angabe des Zeug­nis­ses wird die Weiter­bil­dungs­zeit berech­net. Die Nach­weise reichen Sie dann zusam­men mit dem abge­schlos­se­nen und ausge­druck­ten Antrag ein.

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