Ja. Der Arzt in Weiterbildung hat bei Beendigung des Weiterbildungsverhältnisses, auf seinen Antrag hin oder auf Anforderung durch die Ärztekammer gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, unabhängig davon, ob das Weiterbildungsverhältnis durch Zeitablauf, Kündigung oder aus anderen Gründen endet. Die Pflicht zur Ausstellung eines Weiterbildungszeugnisses gilt auch nach Beendigung der Weiterbildungsbefugnis fort. Grundsätzlich muss das Zeugnis innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ausgestellt werden.