Die Berufsausbildungsverträge sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen müssen unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der Bayerischen Landesärztekammer zur Eintragung
in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhälnisse eingereicht werden. Nach § 36 Berufsbildungsgesetz sind die Unterlagen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.