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Bis wann muss der Ausbildungsvertrag eingegangen sein?

Die Berufs­aus­bil­dungs­ver­träge sowie die übri­gen erfor­der­li­chen Unter­la­gen müssen unver­züg­lich nach Abschluss des Berufs­aus­bil­dungs­ver­tra­ges bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer zur Eintra­gung
in das Verzeich­nis der Berufs­aus­bil­dungs­ver­häl­nisse einge­reicht werden. Nach § 36 Berufs­bil­dungs­ge­setz sind die Unter­la­gen vor Ausbil­dungs­be­ginn einzu­rei­chen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de