• Home |
  • Brauche ich eine schriftliche Einwilligung des Patienten für die Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle?

Brauche ich eine schriftliche Einwilligung des Patienten für die Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle?

Ja, in diesen Fällen müssen Praxen nach­wei­sen können, dass die Pati­en­ten eine Einwil­li­gungs­er­klä­rung zur Daten­wei­ter­gabe unter­schrie­ben haben. Zu beach­ten ist, dass seit dem 25. Mai 2018 Einwil­li­gungs­er­klä­run­gen den Hinweis erhal­ten müssen, dass der Pati­ent sein Einver­ständ­nis jeder­zeit wider­ru­fen kann.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de