Es ist dringend zu empfehlen, bei der Kommunikation mit den Patienten via E-Mail eine Verschlüsselung vorzusehen, da andernfalls die sensiblen Patientendaten nicht End-zu-End verschlüsselt und damit letztendlich wie eine Postkarte für Dritte einsehbar sind. Es sollte daher streng darauf geachtet werden, welche Informationen über den „normalen“ E-Mail-Weg verschickt werden. Unproblematisch sind sicherlich Inhalte zur Praxisorganisation, die eventuell auch auf der Website der Arztpraxis auffindbar sind. Auch Terminerinnerungen oder reine Terminvereinbarungen sind weniger kritisch, wenn sie keine Hinweise auf die Art der Untersuchung enthalten und zuvor das Einverständnis des Patienten eingeholt wurde. Deshalb ist auch in solchen Fällen zu beachten, dass Terminvereinbarungen, aus denen der Grund des Arztbesuches hervorgeht, vertraulich sind. Daher sollte insbesondere auch das Praxispersonal für einen datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten sensibilisiert werden.
Grundsätzlich ist auch bei der Versendung von Patientendaten per Fax eine besondere Sorgfalt anzuwenden, da es sich auch hierbei um eine Art „offene Zustellung“ handelt. Soweit dennoch im Einzelfall Patientendaten per Fax versandt werden sollen, muss zwingend beim Versenden der Patientendaten sichergestellt sein, dass nur der Empfänger selbst oder ausdrücklich dazu ermächtigte Dritte Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ärztliche Mitteilungen an den Patienten gefaxt werden (in dessen Wohnung beziehungsweise an dessen Arbeitsplatz). Diese Sicherung kann zum Beispiel durch Ankündigung der Übersendung beim Empfänger erreicht werden. Wichtig ist ebenfalls, dass regelmäßig gespeicherte Fax-Rufnummern überprüft werden.
Bitte beachten Sie: Eine Fehlzustellung bei der Übertragung von Telefaxen mit besonders schutzwürdigem Inhalt, wie beispielsweise medizinische Daten, kann gravierende Folgen für den Absender, Empfänger und den Betroffenen haben. Deshalb sollte zumindest in diesen Fällen eine unverschlüsselte Datenübertragung unterbleiben. Auch der Kommunikationsweg über WhatsApp ist nicht zu empfehlen. Laut der neuen Richtlinie dürfen Ärzte und Arbeitgeber Messenger-Dienste nur anwenden, wenn die Datensicherheit und der Schutz vor unberechtigten Datenzugriffen sichergestellt sind. Dies ist bei WhatsApp gerade nicht der Fall, da die App sich den Zugang zu den Kontakten beziehungsweise zum Adressbuch der User verschafft.
Sollten Sie alternative Kommunikations-Apps verwenden wollen ist dringend zu empfehlen, sich vor Nutzung mit dem zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53 1300, Fax 0981 53 98 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de, in Verbindung zu setzen, um dies überprüfen zu lassen.