Für Bezeichnungen, die mit Inkrafttreten der WBO 2021 neu eingeführt wurden, sind in Abschnitt B und C der Weiterbildungsordnung entsprechende Übergangsbestimmungen festgelegt worden. Über das Meine BLÄK-Portal kann für diese Bezeichnungen ein Antrag auf Facharzt- oder Zusatzbezeichnung gemäß Übergangsbestimmungen gestellt werden.