• Home |
  • Dürfen Anfragen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantwortet werden?

Dürfen Anfragen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantwortet werden?

In Abstim­mung mit dem Baye­ri­schen Landes­amt für Daten­schutz­auf­sicht kann die Frage dann klar bejaht werden, wenn sich der Pati­ent gegen­über dem ZBFS einver­stan­den erklärt, dass es bei den von ihm benann­ten Ärzten Befund­be­richte einho­len darf und das ZBFS im Zwei­fels­fall dem Arzt das Vorlie­gen dieser Einver­ständ­nis­er­klä­rung bestä­tigt (vgl. dazu Baye­ri­sches Ärzte­blatt 10/2018, S. 511).

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de