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Erfordert Weiterbildung einen regulären Arbeitsvertrag?

Ja, die Weiter­bil­dung muss im Rahmen eines Arbeits­ver­tra­ges mit einer ange­mes­se­nen Vergü­tung erfol­gen. Unbe­zahlte oder zu gering entlohnte Tätig­kei­ten, wie zum Beispiel Hospi­ta­ti­o­nen oder Gast­a­rzt­tä­tig­kei­ten, können daher grund­sätz­lich nicht auf die Weiter­bil­dung ange­rech­net werden. Es müssen Rege­lun­gen zur haftungs­recht­li­chen Absi­che­rung des Arztes in Weiter­bil­dung vorlie­gen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de