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Gibt es für privatärztlich tätige Ärzte eine Verpflichtung zur Fortbildung?

Ja, die Berufs­ord­nung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer besagt unter § 4, dass baye­ri­sche Ärztin­nen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, verpflich­tet sind, sich in dem Umfange beruf­lich fort­zu­bil­den, wie es zur Erhal­tung und Entwick­lung der zu seiner Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Fach­kennt­nisse notwen­dig ist.

Berufsordnung für die Ärzte Bayerns – Bekanntmachung vom 09. Januar 2012 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 11. Oktober 2025 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2025, S. 574)

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