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Ich bin am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor arbeitslos. Ist dann auch ein Beitrag zu entrichten?

Nein, es ist kein Beitrag zu entrich­ten. Die Veran­la­gung wird wieder stor­niert. Bitte machen Sie auf dem Nach­weis­bo­gen einen entspre­chen­den Vermerk / teilen Sie uns dies mit.

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Telefon: 089 4147 268
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