Nein, es gilt der Stichtag. Wenn am 1. Februar des Beitragsjahres (Stichtag) keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt werden, ist kein Beitrag zu entrichten und die Veranlagung wird storniert. Bitte machen Sie auf dem Nachweisbogen einen entsprechenden Vermerk / teilen Sie uns dies mit.