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Ich bin am Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) bzw. schon davor in Elternzeit und übe keine Tätigkeit aus. Ist dann auch ein Beitrag zu entrichten?

Nein, es gilt der Stich­tag. Wenn am 1. Februar des Beitrags­jah­res (Stich­tag) keine Einkünfte aus ärzt­li­cher Tätig­keit erzielt werden, ist kein Beitrag zu entrich­ten und die Veran­la­gung wird stor­niert. Bitte machen Sie auf dem Nach­weis­bo­gen einen entspre­chen­den Vermerk / teilen Sie uns dies mit.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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