Nein. Bei gemeinsamen Befugnissen werden zwar alle Beteiligten angeschrieben, aber es muss nur eine Meldung abgegeben werden. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab, wer die Meldung durchführt. Bitte geben Sie alle WBA an, die aktuell im Rahmen der laufenden Befugnis weitergebildet werden, auch wenn sie eventuell auf mehrere Weiterbildungsstätten verteilt beschäftigt sind.