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Ich gehe ab Mitte des Jahres ins Ausland. Muss ich dann den vollen Jahresbeitrag entrichten?

Sie können einen form­lo­sen Antrag auf Ermä­ßi­gung stel­len. Es müssen jedoch Unter­la­gen über die Einkünfte des Vorvor­jah­res einge­reicht werden, um diesen bear­bei­ten zu können.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de