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Ich habe die Prüfung bestanden. Erhalte ich ein Zeugnis oder eine Teilnahmebestätigung?

Gemäß § 11 Abs. 3 der Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests bei Anträ­gen auf Ertei­lung einer ärzt­li­chen Berufs­zu­las­sung wird Ihnen das Ergeb­nis am Prüfungs­tag münd­lich mitge­teilt und Sie erhal­ten einen Nach­weis über das Prüfungs­er­geb­nis ausge­hän­digt. Am Werk­tag nach Ihrer Prüfung werden die Ergeb­nisse der Fach­spra­chen­prü­fung an die Zentrale Aner­ken­nungs­stelle für Appro­ba­ti­ons­be­rufe der Regie­rung von Ober­bay­ern weiter­ge­lei­tet. Eine geson­derte Urkunde, Zerti­fi­kat o.ä. wird nicht ausge­stellt. Infor­ma­ti­o­nen zum Bear­bei­tungs­stand Ihres Antra­ges auf Berufs­zu­las­sung/Appro­ba­tion erfra­gen Sie bitte ausschließ­lich bei der Aner­ken­nungs­stelle der Regie­rung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de