Gemäß § 11 Abs. 3 der Verfahrensordnung für Sprachtests bei Anträgen auf Erteilung einer ärztlichen Berufszulassung wird Ihnen das Ergebnis am Prüfungstag mündlich mitgeteilt und Sie erhalten einen Nachweis über das Prüfungsergebnis ausgehändigt. Am Werktag nach Ihrer Prüfung werden die Ergebnisse der Fachsprachenprüfung an die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe der Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Eine gesonderte Urkunde, Zertifikat o.ä. wird nicht ausgestellt. Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages auf Berufszulassung/Approbation erfragen Sie bitte ausschließlich bei der Anerkennungsstelle der Regierung.