Wenn die Weiterbildung nicht für den Antrag relevant ist, dann sollte sie nicht als Weiterbildungsstätte erfasst werden. Alle relevanten Zeiten müssen mit Weiterbildungsabschnitten und Zeugnissen hinterlegt sein. Es erscheint jedoch in den letzten Schritten vor dem Ausdrucken ein ärztlicher Lebenslauf, der bereits weitgehend automatisch befüllt wird. Hier können Sie ggfs. fehlende Arbeitsstätten ergänzen (ohne ein Zeugnis nachweisen zu müssen).