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Ich hatte zum Stichtag keinen WBA beschäftigt („Nullmeldung“). Hat dies Konsequenzen für meine Befugnis?

Nein, diese Infor­ma­tion benö­tigt die BLÄK nur für rein statis­ti­sche Zwecke. Deshalb ist es wich­tig, dass Sie trotz fehlen­der WBA die Meldung durch­füh­ren. Es wird keine Konse­quenz für Ihre Befug­nis haben, wenn Sie zum Stich­tag keine WBA an Ihrer Weiter­bil­dungs­stätte beschäf­tigt hatten.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de