Nach der StrlSchV und Fachkunde ‒ Richtlinie Medizin ist vorgesehen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderlichen Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Damit der Antrag auf Erteilung der Fachkunde genehmigt werden kann, müssen in diesem Fall die zwei Strahlenschutzkurse (Grundkurs, Anlage 1.1 und Spezialkurs Diagnostik, Anlage 2.1) wiederholt werden. Hinweise zu Kursterminen finden Sie im Fortbildungskalender der BLÄK.