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Ich möchte die Fachkunde im Strahlenschutz (≙ Röntgen) erwerben. Meine Strahlenschutzkurse sind älter als 5 Jahre. Kann ich die Fachkunde trotzdem damit erwerben?

Nach der StrlSchV und Fach­kunde ‒ Richt­li­nie Medi­zin ist vorge­se­hen, dass zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung die erfor­der­li­chen Strah­len­schutz­kurse (Grund­kurs, Anlage 1.1 und Spezi­al­kurs Diagno­s­tik, Anlage 2.1) nicht länger als fünf Jahre zurück­lie­gen. Damit der Antrag auf Ertei­lung der Fach­kunde geneh­migt werden kann, müssen in diesem Fall die zwei Strah­len­schutz­kurse (Grund­kurs, Anlage 1.1 und Spezi­al­kurs Diagno­s­tik, Anlage 2.1) wieder­holt werden. Hinweise zu Kurs­ter­mi­nen finden Sie im Fort­bil­dungs­ka­len­der der BLÄK.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
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