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Ich ziehe nach dem Stichtag (1. Februar des Beitragsjahres) in ein anderes Bundesland. Wie hoch ist der zu entrichtende Beitrag?

Der volle Jahres­bei­trag ist an die Kammer zu entrich­ten, in deren Bereich Sie am Stich­tag (1. Februar des Beitrags­jah­res) eine ärzt­li­che Tätig­keit ausge­übt haben. Die Zahlung an die andere Kammer entfällt dann für dieses Jahr.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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