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In welchen Fällen ist dennoch eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten erforderlich?

Eine Einwilligung ist insbesondere erforderlich bei:

  • Weitergabe personenbezogener Daten an private Verrechnungsstellen
  • Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der unmittelbaren Behandlung
  • Nutzung besonderer Kommunikationswege, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift

Die Einwilligung muss freiwillig und widerruflich sein.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de