Eine Einwilligung ist insbesondere erforderlich bei:
- Weitergabe personenbezogener Daten an private Verrechnungsstellen
- Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der unmittelbaren Behandlung
- Nutzung besonderer Kommunikationswege, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift
Die Einwilligung muss freiwillig und widerruflich sein.