• Home |
  • In welcher Form ist das Zeugnis auszustellen?

In welcher Form ist das Zeugnis auszustellen?

Das Weiter­bil­dungs­zeug­nis ist schrift­lich mit einem Brief­kopf der Klinik oder Praxis bei Been­di­gung des Weiter­bil­dungs­ver­hält­nis­ses auszu­stel­len. Es kann frühes­tens am letz­ten Tag des bestä­tig­ten Weiter­bil­dungs­ab­schnit­tes ausge­stellt werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de