Die Rechnung muss das Datum der Leistungserbringung, die jeweils angesetzte Gebührenziffer und die Bezeichnung der jeweiligen Leistung sowie den Betrag und den Steigerungssatz beinhalten. Bei Auslagen muss die genaue Bezeichnung und der jeweilige Betrag angegeben werden. Darüber hinaus sind Leistungen, die auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind, entsprechend zu kennzeichnen.