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Inhalt der Rechnung – Was muss eine Rechnung laut GOÄ beinhalten?

Die Rech­nung muss das Datum der Leis­tungs­er­brin­gung, die jeweils ange­setzte Gebüh­ren­zif­fer und die Bezeich­nung der jewei­li­gen Leis­tung sowie den Betrag und den Stei­ge­rungs­satz bein­hal­ten. Bei Ausla­gen muss die genaue Bezeich­nung und der jewei­lige Betrag ange­ge­ben werden. Darüber hinaus sind Leis­tun­gen, die auf Verlan­gen des Zahlungs­pflich­ti­gen erbracht worden sind, entspre­chend zu kenn­zeich­nen.

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