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Ist es weiterhin möglich, dass Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum in einer Arztpraxis ableisten?

In Abstim­mung mit dem Baye­ri­schen Landes­amt für Daten­schutz­auf­sicht kann die Frage dann bejaht werden, wenn die betref­fen­den Pati­en­ten hier­über aufge­klärt und ihre ausdrü­ck­li­che Einwil­li­gung erklärt haben (Art. 9 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DS-GVO). Wich­tig ist hier­bei, dass selbst­ver­ständ­lich auch die Prak­ti­kan­ten zur Einhal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen nach der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) verpflich­tet werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de