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Kann der Arzt das Gutachterverfahren ablehnen?

Ja, die Teilnahme ist freiwillig. Bei Ablehnung des Verfahrens ist keine Begründung gegenüber der Gutachterstelle erforderlich.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de