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Kann eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit als Weiterbildungszeit anerkannt werden?

Ausland­s­tä­tig­kei­ten können ganz oder teil­weise als Weiter­bil­dungs­zei­ten ange­rech­net werden, wenn sie den Grund­sät­zen der Weiter­bil­dungs­ord­nung entspre­chen. Zu beach­ten ist, dass die Über­prü­fung von Auslands­zei­ten kosten­pflich­tig ist und Gebüh­ren aufwands­be­zo­gen gemäß der gelten­den Gebüh­ren­sat­zung erho­ben werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de