Im Ausland erworbene Facharztqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Auch kann eine Urkunde über eine deutsche Facharztkompetenz ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Zu differenzieren ist hierbei, ob die Qualifikation in einem EU/EWR-Staat, einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat), oder in einem anderen Land außerhalb dieses Raumes (Drittstaat) erworben wurde. Zu beachten ist, dass die Überprüfung der Facharztqualifikation aus Drittstaaten oder von Facharztqualifikationen, die nach EU-Recht nicht automatisch anerkannt werden, kostenpflichtig ist und Gebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben werden.