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Kann eine im Ausland erworbene Facharztqualifikation in Deutschland anerkannt werden?

Im Ausland erwor­bene Fach­a­rzt­qua­li­fi­ka­ti­o­nen können unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen aner­kannt werden. Auch kann eine Urkunde über eine deut­sche Fach­a­rzt­kom­pe­tenz ausge­stellt werden, wenn bestimmte Voraus­set­zun­gen zutref­fen. Zu diffe­ren­zie­ren ist hier­bei, ob die Quali­fi­ka­tion in einem EU/EWR-Staat, einem Staat, dem Deut­sch­land und die Euro­pä­i­sche Union einen entspre­chen­den Rechts­an­spruch einge­räumt haben (Vertrags­staat), oder in einem ande­ren Land außer­halb dieses Raumes (Dritt­staat) erwor­ben wurde. Zu beach­ten ist, dass die Über­prü­fung der Fach­a­rzt­qua­li­fi­ka­tion aus Dritt­staa­ten oder von Fach­a­rzt­qua­li­fi­ka­ti­o­nen, die nach EU-Recht nicht auto­ma­tisch aner­kannt werden, kosten­pflich­tig ist und Gebüh­ren gemäß der gelten­den Gebüh­ren­sat­zung erho­ben werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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