Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis ist es zwingend notwendig, dass der betreffende Arzt die Bezeichnung führt, für die er eine Weiterbildungsbefugnis beantragen möchte. Somit ist für einen Praktischen Arzt die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nicht möglich.