Grundsätzlich können Wahlvorschläge im Ausnahmefall auch handschriftlich erstellt werden. Dabei sind aber zwingend die Formulare des Landeswahlleiters zu verwenden.
Grundsätzlich können Wahlvorschläge im Ausnahmefall auch handschriftlich erstellt werden. Dabei sind aber zwingend die Formulare des Landeswahlleiters zu verwenden.
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