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Kann ich die Weiterbildungsbefugnis mit einer Teilzeittätigkeit beantragen?

Eine Weiter­bil­dung hat grund­sätz­lich haupt­be­ruf­lich und ganz­tä­gig (38,5 Stun­den von Montag bis Frei­tag) zu erfol­gen. Dies zieht nach sich, dass der Weiter­bil­der verpflich­tet ist, die Weiter­bil­dung ganz­tä­gig und haupt­be­ruf­lich persön­lich zu leiten sowie zeit­lich und inhalt­lich gemäß der Weiter­bil­dungs­ord­nung zu gestal­ten. Eine Auftei­lung auf mehrere teil­zeit­be­schäf­tigte Weiter­bil­dungs­be­fugte ist jedoch möglich, wenn durch komple­men­täre Arbeits­zei­ten insge­samt eine ganz­tä­gige Weiter­bil­dung gewähr­leis­tet ist.

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Kommunikation/Politik/Marketing

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