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Kann ich meine überzähligen Fortbildungspunkte auf den nächsten Fortbildungssammelzeitraum anrechnen lassen?

Eine Anrech­nung von über­zäh­li­gen Fort­bil­dungs­punk­ten auf den nach­fol­gen­den 5-Jahres­sam­mel­zeit­raum ist nicht möglich.

Fort­bil­dung dient dem Erhalt und der konti­nu­ier­li­chen Weiter­ent­wick­lung der beruf­li­chen Kompe­tenz zur Gewähr­leis­tung einer hoch­wer­ti­gen Pati­en­ten­ver­sor­gung und Siche­rung der Quali­tät ärzt­li­cher Berufs­aus­übung.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de