Individuelle Wunschtermine können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden. Im Falle dringender äußerer Umstände (z. B. KV-Sitzungstermine) bemüht sich die BLÄK, in Einzelfällen besonders zeitnahe Termine zu ermöglichen.
Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Besonderheiten (z. B. das Eingehen von terminlichen Verpflichtungen, Anmietung von Praxisräumen, etc.) berücksichtigt werden können.