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  • Kann mein Beitrag reduziert werden, wenn ich große finanzielle Belastungen zu tragen habe (z. B. viele Kinder, Unterhalt für Kinder, Hausbau, Schulden etc.)?

Kann mein Beitrag reduziert werden, wenn ich große finanzielle Belastungen zu tragen habe (z. B. viele Kinder, Unterhalt für Kinder, Hausbau, Schulden etc.)?

Gemäß § 6 der Beitrags­ord­nung kann der fest­ge­setzte Beitrag auf schrift­li­chen Antrag zur Vermei­dung unzu­mut­ba­rer Härten gestun­det oder höchs­tens bis zur Höhe des Mindest­bei­trags ermä­ßigt werden. Im Fall beson­ders schwer­wie­gen­der wirt­schaft­lich-sozi­a­ler Notlage kann der Beitrag erlas­sen werden.

Ein Antrag auf Stun­dung, Ermä­ßi­gung oder Erlass des Beitrags kann erst nach Zugang des Beitrags­be­scheids gestellt werden. Hierzu ist das entspre­chend Formu­lar voll­stän­dig auszu­fül­len und lücken­los mit den erfor­der­li­chen Nach­wei­sen per Post oder E-Mail an
beitrag-antrag@blaek.de einzu­rei­chen. Unvoll­stän­dige Anträge, die nicht frist­ge­recht einge­reicht werden, können nicht berück­sich­tig werden und gelten als gegen­stands­los.

Der Antrag auf Stun­dung, Ermä­ßi­gung oder Erlass bezieht sich ausschließ­lich auf den Beitrag zur Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer. Ihr Beitrag zum Ärzt­li­chen Kreis­ver­band bleibt hier­von unbe­rührt.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de