Gemäß § 6 der Beitragsordnung kann der festgesetzte Beitrag auf schriftlichen Antrag zur Vermeidung unzumutbarer Härten gestundet oder höchstens bis zur Höhe des Mindestbeitrags ermäßigt werden. Im Fall besonders schwerwiegender wirtschaftlich-sozialer Notlage kann der Beitrag erlassen werden.
Ein Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass des Beitrags kann erst nach Zugang des Beitragsbescheids gestellt werden. Hierzu ist das entsprechend Formular vollständig auszufüllen und lückenlos mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder E-Mail an
beitrag-antrag@blaek.de einzureichen. Unvollständige Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht berücksichtig werden und gelten als gegenstandslos.
Der Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass bezieht sich ausschließlich auf den Beitrag zur Bayerischen Landesärztekammer. Ihr Beitrag zum Ärztlichen Kreisverband bleibt hiervon unberührt.