Ja, alle Beteiligten können sich zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Dies gilt auch für die Vertretung durch eine unabhängige Patientenberatungsstelle.
Ja, alle Beteiligten können sich zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Dies gilt auch für die Vertretung durch eine unabhängige Patientenberatungsstelle.
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