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Kann sich der Patient/die Patientin (Antragsteller/Antragstellerin) durch eine Dritte Person vertreten lassen?

Ja, alle Beteiligten können sich zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Dies gilt auch für die Vertretung durch eine unabhängige Patientenberatungsstelle.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de