Nein, bei der ersten Anforderung von Kopien aus der Patientenakte können seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung keine Kosten mehr erhoben werden. Der verantwortliche Arzt hat dem Patienten unverzüglich und unentgeltlich eine Kopie der Patientenakte auszuhändigen, wenn dies von ihm verlangt wird.