Aus rechtlicher Sicht gibt es zunächst prüfungsbezogen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospitation nicht im europäischen Ausland absolvieren könnten.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit die Inhalte der Hospitationen den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und somit der Verordnung zur Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhalten der Hospitationen der Bundesärztekammer vom 5. September 2013 entsprechen müssen. Diese Inhalte sollten –zutreffendenfalls- in Ihrem Interesse von der jeweiligen Institution im EU-Ausland entsprechend bescheinigt sein.