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Krankenhaushygiene: Kann ich auch im Ausland hospitieren?

Aus recht­li­cher Sicht gibt es zunächst prüfungs­be­zo­gen keinen Grund, warum Sie Ihre Hospi­ta­tion nicht im euro­pä­i­schen Ausland absol­vie­ren könn­ten.
Bitte beach­ten Sie, dass zu Ihrer eige­nen Rechts­si­cher­heit die Inhalte der Hospi­ta­ti­o­nen den recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen der Bundes­re­pu­blik Deut­sch­land und somit der Verord­nung zur Hygi­ene- und Infek­ti­ons­prä­ven­tion in medi­zi­ni­schen Einrich­tun­gen (MedHygV) vom 1. Dezem­ber 2010 i.d.Ä.F. 08/2012 und 12/2016 und den Inhal­ten der Hospi­ta­ti­o­nen der Bunde­s­ärz­te­kam­mer vom 5. Septem­ber 2013 entspre­chen müssen. Diese Inhalte soll­ten –zutref­fen­den­falls- in Ihrem Inter­esse von der jewei­li­gen Insti­tu­tion im EU-Ausland entspre­chend beschei­nigt sein.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de