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Krankenhaushygiene: Muss ich, wenn ich in meiner Klinik/Praxis/MVZ als Hygienebeauftragter Arzt arbeiten möchte oder arbeite, den von mir besuchten Kurs bei der Bayerischen Landesärztekammer äquivalent anerkennen lassen?

Sofern Sie die Module II – VI der curri­cu­la­ren Fort­bil­dung Kran­ken­haus­hy­gi­ene nicht absol­vie­ren, ist eine äqui­va­lente Aner­ken­nung nicht notwen­dig.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de