Für das Modul I (Hygienebeauftragter Arzt) gilt folgende Voraussetzung:
- Approbation
- Hinweis: Gemäß § 8 Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV darf als Hygienebeauftragter Arzt nur bestellt werden, wer eine Anerkennung als Facharzt erhalten hat, weisungsbefugt ist und an einer strukturierten curricularen Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teilgenommen hat.
Für das Modul II bis VI gelten folgende Voraussetzungen:
- Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ (entspricht Modul I)