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Krankenhaushygiene: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, gilt dies auch für die von mir zu absolvierende Hospitationszeit?

Nein, für die Hospi­ta­ti­o­nen gilt:
1 Woche = 1 Arbeits­wo­che = 5 Tage á 8 Std. arbeits­täg­li­cher Nach­weis.

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Telefon: 089 4147 268
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